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Auto privat verleihen kann Probleme bereiten | Drucken |  E-Mail

Verleiht ein privater Autobesitzer sein Fahrzeug, kann es bei einem Unfall Probleme mit der Haftung geben - und könnte somit teuer für den Halter werden.

So komme bei einer Unfallschuld des Leihers die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autobesitzers zwar für den Schaden auf und begleiche Personen- und Sachschäden, die einer dritten Person zugefügt wurden. Folge danach aber die Raufstufung der Schadenfreiheitsklasse, treffe diese den Halter des Fahrzeugs, solange nichts anderes mit dem Ausleiher des Wagens vereinbart wurde. Besondere Regeln gelten bei Versicherungsverträgen, wo der Haltes des Wagens nur bestimmte Personen als Fahrer angegeben hat.
 



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