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Befristeter Mietvertrag ist schwer zu kündigen | Drucken |  E-Mail

Mieter haben es recht schwer, einen befristeten Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einer Vertragsauflösung zuzustimmen oder Nachmieter zu akzeptieren. In manchen Fällen kann eine Weigerung des Vermieters, Nachmieter zu akzeptieren, für diesen aber auch den Verlust des Anspruchs auf Mietzinszahlung bewirken

So gilt dies zum Beispiel dann, wenn der Vermieter keine Sachgründe für die Ablehnung von potentiellen Nachmietern nennt.
 



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