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Einige ganz legale Bewerbungstricks |
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Zwei ganz legale Bewerbungstricks - manchmal möchte man nicht alles im Lebenslauf präsentieren.
Im Grundsatz gilt, dass nur solche Dinge offenbart werden müssen, die für die neue Stelle von Bedeutung sind. Arbeitslose Zeiten können von Vätern mit Kindern als Familienpausen deklariert werden. Eine bezwungene Sucht darf verheimlicht werden. |