Fondsgesellschaften in Deutschland unterliegen der
Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese prüft, ob die Fondsgesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen einhält und lässt erst dann die Fondsgesellschaft zu. Auch ausländische Fondsgesellschaften unterliegen den deutschen Vorschriften und werden
nur so zum Handel zugelassen.
Grundsätzlich soll nämlich folgendes gelten: Sie als Anleger in dem Fonds investieren nicht in die jeweilige Fondsgesellschaft, sondern in ein
Sondervermögen dieser Gesellschaft. Dieses ist rechtlich geschützt. Geht die Fondsgesellschaft in Konkurs, erhalten die Anleger alles Geld aus dem Sondervermögen ausgezahlt (was natürlich auch weniger sein kann als man eingezahlt hat).
Desweiteren müssen in Deutschland Kapitalanlagegesellschaft und verwaltende Depotbank
getrennt voneinander sein. Beide dürfen keine rechtlichen Verstrickungen aufweisen.
Fondsgesellschaften in Deutschland unterliegen der
Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese prüft, ob die Fondsgesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen einhält und lässt erst dann die Fondsgesellschaft zu. Auch ausländische Fondsgesellschaften unterliegen den deutschen Vorschriften und werden
nur so zum Handel zugelassen.
Grundsätzlich soll nämlich folgendes gelten: Sie als Anleger in dem Fonds investieren nicht in die jeweilige Fondsgesellschaft, sondern in ein
Sondervermögen dieser Gesellschaft. Dieses ist rechtlich geschützt. Geht die Fondsgesellschaft in Konkurs, erhalten die Anleger alles Geld aus dem Sondervermögen ausgezahlt (was natürlich auch weniger sein kann als man eingezahlt hat).
Desweiteren müssen in Deutschland Kapitalanlagegesellschaft und verwaltende Depotbank
getrennt voneinander sein. Beide dürfen keine rechtlichen Verstrickungen aufweisen.