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Fondsgesellschaften unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich gilt hier, dass alle Handlungen der de-Fonds im ?Sinne des Anlegers? zu erfolgen haben. Desweiteren müssen in Deutschland Kapitalanlagegesellschaft und verwaltende Depotbank getrennt voneinander sein. Beide dürfen keine rechtlichen Verstrickungen aufweisen.
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