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Im Prinzip kann jeder ein Restaurant eröffnen, der die entsprechenden Genehmigungen vorweisen kann. Das heißt jedoch noch lange nicht, dass die Existenzgründung in der Gastronomie auch das Richtige für jedermann ist.

Ein stimmiges Konzept ist sehr wichtig, wenn Sie Ihr eigenes Restaurant eröffnen wollen.

Vorab-Fragen

Einige Fragen sollten Sie sich in diesem Zusammenhang stellen:

  • Welche Gerichte möchte ich anbieten?
  • Wie soll mein Restaurant aussehen?
  • Wen möchte ich ansprechen?
  • In welcher Gegend eröffne ich das Restaurant?

Es gilt, diese Elemente aufeinander abzustimmen und Alleinstellungsmerkmal zu kreieren. Von der Speisekarte, über die Innenrichtung bis hin zur Küchengeräten.

Gehe ich auf die Suche in einem Gastronomiebedarf Onlineshop oder führt mich mein Weg zum Händler in meiner Nähe? Alles muss passen! Sie sollten Ihrem Kunden genau das bieten, was sie nicht bei der Konkurrenz erhalten.

 

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Was benötigen Sie, um ein Restaurant zu eröffnen?

Ihr Alleinstellungsmerkmal steht für Sie fest, jetzt heißt es, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Für eine Existenzgründung in der Gastronomie ist eine behördliche Erlaubnis nicht ausreichend für ein erfolgreiches Restaurant. Erste Vorkenntnisse in der Gastronomie, wie eine Ausbildung als Koch oder im Restaurantbetrieb sind hierfür bereits vorteilhaft.

Kaufmännisches Wissen ist jedoch in diesem Zusammenhang von besonders großer Bedeutung oder Sie sorgen für Unterstützung bei der Preiskalkulation und Buchführung.

 

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Die Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie alkoholische Getränke in Ihr Angebot aufnehmen wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Beim zuständigen Gewerbeamt können Sie diese beantragen.

Verschiedene Faktoren haben hierbei Einfluss auf die Erteilung der Erlaubnis. Ihre Zuverlässigkeit wird geprüft, deswegen müssen Sie

  1. ein amtliches Führungszeugnis,
  2. einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie
  3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts
  4. und der Gewerbesteuerbehörde vorlegen können.

Außerdem sollten Sie im Stande sein, die nötige fachliche Eignung vorzuweisen. Dazu gehören die Teilnahme an

  1. einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Bestimmungen, sowie die
  2. Bescheinigung über die Belehrung des örtlichen Gesundheitsamts.

Außerdem muss Ihre Location einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Vorlage eines Miet-, Pacht- beziehungsweise eines Kaufvertrages.  Desweiteren müssen Sie nachweisen können, dass die Location für Ihr Vorhaben genutzt werden können, wie zum Beispiel das Vorhandensein von sanitären Anlagen.

 

Die Gastronomieeinrichtung online

Wie bereits erwähnt, dürfen Themen wie die ideale Einrichtung einer Großküche nicht vernachlässigt werden. Mittlerweile gibt es online kostenfreie Planungsservices, die Ihren Bedarf an Gastrogeräten und der geeigneten Einrichtung ermitteln. Mit Ihrer Budgetvorgabe kann so die für Sie bestmögliche Lösung entwickelt werden. Während Sie sich auf die Planung Ihres Gastronomiebetriebes konzentrieren, können Sie sich die Einrichtung liefern lassen.  

 

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