Fonds de Fonds - Fondskauf in Deutschland

Fondsgesellschaften unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich gilt hier, dass alle Handlungen der de-Fonds im „Sinne des Anlegers“ zu erfolgen haben.

Fondsgesellschaften in Deutschland unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese prüft, ob die Fondsgesellschaft die gesetzlichen Bestimmungen einhält und lässt erst dann die Fondsgesellschaft zu. Auch ausländische Fondsgesellschaften unterliegen den deutschen Vorschriften und werden nur so zum Handel zugelassen.

Grundsätzlich soll nämlich folgendes gelten: Sie als Anleger in dem Fonds investieren nicht in die jeweilige Fondsgesellschaft, sondern in ein Sondervermögen dieser Gesellschaft. Dieses ist rechtlich geschützt. Geht die Fondsgesellschaft in Konkurs, erhalten die Anleger alles Geld aus dem Sondervermögen ausgezahlt (was natürlich auch weniger sein kann als man eingezahlt hat).

Desweiteren müssen in Deutschland Kapitalanlagegesellschaft und verwaltende Depotbank getrennt voneinander sein. Beide dürfen keine rechtlichen Verstrickungen aufweisen.

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